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   VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 123/16.NW   

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https://dejure.org/2016,20910
VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 123/16.NW (https://dejure.org/2016,20910)
VG Neustadt, Entscheidung vom 14.07.2016 - 4 K 123/16.NW (https://dejure.org/2016,20910)
VG Neustadt, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 4 K 123/16.NW (https://dejure.org/2016,20910)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 13 KTagStG RP, § 13 Abs 1 KTagStG RP, § 13 Abs 1 S 2 KTagStG RP, § 90 SGB 8, § 90 Abs 1 SGB 8
    (Keine) Kita-Beitragsreduzierung bei Schließung der Kita wegen Streiks

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine Beitragsrückerstattung bei Kita-Streik

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kita-Streik - Muss trotzdem der volle Kita-Beitrag bezahlt werden?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kita-Beitrag trotz Streik

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Beitragsrückerstattung bei Kita-Streik

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren bei Kita-Streik

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung bei Kita-Streik - Beitragssatzung darf Ausschluss einer Beitragsrückerstattung bei streikbedingter Kitaschließung vorsehen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2012 - 12 A 1426/12

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Heranziehung von

    Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 123/16
    Zwar handelt es sich bei den Kostenbeiträgen nach § 90 Abs. 1 SGB VIII, zu denen sowohl der Eltern- als auch der Verpflegungskostenbeitrag gehören, nicht um Beiträge im klassischen abgabenrechtlichen Sinn, die dem Vorteilsausgleich für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Einrichtung unabhängig davon dienen, ob die Einrichtung auch tatsächlich in Anspruch genommen wird (OVG RP, Urteil vom 21. September 2009 a.a.O.; OVG NRW, Beschlüsse vom 30. September 2005 - 12 A 2184/03 - und vom 5. September 2012 - 12 A 1426/12 -, jeweils juris).

    Zwar sind die Kita-Beiträge nach § 90 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB VIII als Beiträge sui generis nur begrenzt dem abgabenrechtlichen Äquivalenzprinzip unterworfen; allerdings darf auch ein solcher Beitrag nicht im groben Missverhältnis zur erbrachten Leistung stehen (OVG RP a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 5. September 2012 - 12 A 1426/12 -, juris).

    Nur in extremen Ausnahmefällen vermögen Leistungsstörungen wie hier durch vorübergehenden Betreuungsausfall in der Kita infolge eines Streiks das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung als nicht mehr äquivalent erscheinen lassen (OVG NRW, Beschluss vom 5. September 2012 - 12 A 1426/12 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.09.2009 - 7 A 10431/09

    Für Mittagessen im Kindergarten kann Pauschale erhoben werden

    Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 123/16
    KitaG wahr, wofür nach § 13 Abs. 1 S. 1, 2 und Abs. 4 KitaG sowohl ein Elternbeitrag als auch ein Verpflegungskostenbeitrag, der ebenfalls von der Grundlage des § 90 Abs. 1 SGB VIII erfasst ist, erhoben wird (OVG RP, Urteil vom 21. September 2009 - 7 A 10431/09.OVG -, juris).

    Zwar handelt es sich bei den Kostenbeiträgen nach § 90 Abs. 1 SGB VIII, zu denen sowohl der Eltern- als auch der Verpflegungskostenbeitrag gehören, nicht um Beiträge im klassischen abgabenrechtlichen Sinn, die dem Vorteilsausgleich für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Einrichtung unabhängig davon dienen, ob die Einrichtung auch tatsächlich in Anspruch genommen wird (OVG RP, Urteil vom 21. September 2009 a.a.O.; OVG NRW, Beschlüsse vom 30. September 2005 - 12 A 2184/03 - und vom 5. September 2012 - 12 A 1426/12 -, jeweils juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2005 - 12 A 2184/03

    Zum Elternbeitrag für die Über-Mittag-Betreuung in Kindertageseinrichtungen

    Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 123/16
    Zwar handelt es sich bei den Kostenbeiträgen nach § 90 Abs. 1 SGB VIII, zu denen sowohl der Eltern- als auch der Verpflegungskostenbeitrag gehören, nicht um Beiträge im klassischen abgabenrechtlichen Sinn, die dem Vorteilsausgleich für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Einrichtung unabhängig davon dienen, ob die Einrichtung auch tatsächlich in Anspruch genommen wird (OVG RP, Urteil vom 21. September 2009 a.a.O.; OVG NRW, Beschlüsse vom 30. September 2005 - 12 A 2184/03 - und vom 5. September 2012 - 12 A 1426/12 -, jeweils juris).
  • VG Frankfurt/Main, 18.03.2010 - 7 K 4085/09

    Kinder- und Jugendhilfe sowie Jugendförderungsrecht

    Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 123/16
    Sie muss es aber nicht aus Gründen der Gleichbehandlung, weil andere Kommunen dies so beschlossen haben (so im Ergebnis auch VG Frankfurt, Urteil vom 18. März 2010 - 7 K 4085/09.F -, BeckRS 2015, 49471).
  • VG Köln, 08.12.2016 - 19 K 4628/15

    Anteilige Erstattung des Beitrags für eine Kindertagesstätte aufgrund mehrerer

    vgl. VG Neustadt, Urteil vom 14.07.2016 - 4 K 123/16.NW -, juris.

    vgl. VG Neustadt, Urteil vom 14.07.2016 - 4 K 123/16.NW -, juris; vgl. auch VG Frankfurt, Urteil vom 18.03.2010 - 7 K 4085/09.F -, juris.

  • VG Dresden, 07.12.2016 - 1 K 3922/14

    Kinderhort - Erstattung des Elternbeitrags wegen Streiks

    Die Beklagte beruft sich auf Entscheidungen des OVG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 21.09.2009 - 7 A 10431/09 -), des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 30.09.2005 - 21 A 2184/03 -) und des VG Neustadt/Weinstraße (Urt. v. 14.07.2016 - 4 K 123/16.NW -).

    Deshalb ist die Arbeitgeberseite in ihrer Fähigkeit, einen wirksamen Arbeitskampf zu führen, nicht durch die Beitragsregelungen der Beklagten beeinträchtigt (vgl. VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 14.07.2016 - 4 K 123/16.NW -, juris Rn. 34).

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